Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungs- und Finanzanlagenberatung:

 

Auf Ihren Wunsch hin berücksichtige ich bei der Beratung auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und richte meine Empfehlung an den von Ihnen insoweit geäußerten Präferenzen aus. Dies erfolgt ausschließlich auf Basis der von den Produktanbietern zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Produktanbieter haben bei der Zusammenstellung technische Regulierungsstandards (RTS) zu beachten, welche gesetzlich in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 geregelt sind und Indikatoren für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in den folgenden Bereichen festlegen:

 

  • Treibhausgasemissionen
  • Wasserverbrauch
  • Biodiversität
  • Abfälle
  • Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschl. Menschenrechte und Korruption)

 

Diese Indikatoren werden von mir in der Beratung anhand der von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen und Daten berücksichtigt. Eigene Bewertungsmethoden zur Ermittlung der Indikatoren wende ich nicht an.

 

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